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Barriere­freiheit ist ein Gewinn.
Für Ihre User. Und Ihre Bilanz.
Illustration von vier verschiedenen Personen bei der Arbeit

Barrierefreiheit bietet auch Menschen mit z. B. Seh-, Bewegungs- oder kognitiven Beeinträchtigungen Zugang zu Informationen und Funktionalitäten und sorgt so für eine größere Anzahl an Nutzenden und damit für erhöhte Reichweiten.

Und? Ist Ihr digitales Angebot schon barrierefrei?
Wir helfen Ihnen gerne.

Lernen Sie uns kennen

a11y design GmbH
Ihr Spezialisten-Team für Barrierefreiheit.

Kontaktieren Sie uns!

a11y design sorgt bereits für Barrierefreiheit bei:

Leistungen

Auf Kunden zu verzichten,
kann sich niemand leisten.
Unseren Service dagegen alle.

a11y design analysiert, konzipiert, programmiert und implementiert die passenden Lösungen für Ihre Barrierefreiheit. Individuell auf Ihre Anforderungen zugeschnitten. Und das macht sich bezahlt – für Sie und Ihre Kundschaft.

Über uns

Was haben Sie
von a11y design?
Eine Sorge weniger.
Team a11y bei der Arbeit

Personen zu finden, die nur theoretisch wissen, wie‘s geht reicht nicht. Wir bieten unserer Kundschaft das nötige Know-how, um die erforderlichen Schritte in Richtung Barrierefreiheit auch in die Praxis umzusetzen. Keine Sorge.

Gesetze zur digitalen Barrierefreiheit

Barrierefreiheit ist kein Nice-to-have.
Es ist ein Must-have.

Barrierefreiheit ist in einigen Bereichen der digitalen Welt bereits gesetzlich vorgeschrieben. Und in Zukunft werden es voraussichtlich noch mehr.

Eine öffentliche Einrichtung oder künftig auch ein Unternehmen, das diese Anforderungen nicht erfüllt, kann Klagen riskieren. Als qualifizierter Service-Partner bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer Prüfung auf Barrierefreiheit gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) regelt gesetzlich, dass öffentliche Stellen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten und welche Anforderungen an die Barrierefreiheit von Websites, Apps und elektronischen Dokumenten gestellt werden.
Die BITV 2.0 trägt dazu bei, eine inklusive und barrierefreie digitale Umwelt für alle Nutzerinnen und Nutzer zu schaffen.
Als qualifizierter Servicepartner bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer Prüfung auf Barrierefreiheit nach der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).

Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) regelt gesetzlich, dass öffentliche Stellen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten und welche Anforderungen an die Barrierefreiheit von Websites, Apps und elektronischen Dokumenten gestellt werden.
Die BITV 2.0 trägt dazu bei, eine inklusive und barrierefreie digitale Umwelt für alle Nutzerinnen und Nutzer zu schaffen.
Als qualifizierter Servicepartner bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer Prüfung auf Barrierefreiheit nach der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).

Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) regelt gesetzlich, dass öffentliche Stellen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten und welche Anforderungen an die Barrierefreiheit von Websites, Apps und elektronischen Dokumenten gestellt werden.
Die BITV 2.0 trägt dazu bei, eine inklusive und barrierefreie digitale Umwelt für alle Nutzerinnen und Nutzer zu schaffen.
Als qualifizierter Servicepartner bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer Prüfung auf Barrierefreiheit nach der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).

Barrierefreiheits­stärkungsgesetz (BFSG)

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt eine EU-Richtlinie um, die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen festlegt. Ziel ist die einheitliche Gestaltung barrierefreier Angebote auf dem europäischen Markt. Dies betrifft zum Beispiel Dienstleistungen in den Bereichen Personenbeförderung, Bankwesen und Handel, aber auch Produkte wie öffentliche Selbstbedienungsterminals, Telekommunikationsgeräte und E-Book-Reader. Das Gesetz gilt für Dienstleistungen ab dem 28. Juni 2025 und für Produkte, die ab diesem Zeitpunkt in Verkehr gebracht werden. Denken Sie frühzeitig an die Barrierefreiheit Ihrer Dienstleistungen und Produkte und beginnen Sie jetzt – a11y design berät und unterstützt Sie auf diesem Weg.

Barrierefreiheits­stärkungsgesetz (BFSG)

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt eine EU-Richtlinie um, die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen festlegt. Ziel ist die einheitliche Gestaltung barrierefreier Angebote auf dem europäischen Markt. Dies betrifft zum Beispiel Dienstleistungen in den Bereichen Personenbeförderung, Bankwesen und Handel, aber auch Produkte wie öffentliche Selbstbedienungsterminals, Telekommunikationsgeräte und E-Book-Reader. Das Gesetz gilt für Dienstleistungen ab dem 28. Juni 2025 und für Produkte, die ab diesem Zeitpunkt in Verkehr gebracht werden. Denken Sie frühzeitig an die Barrierefreiheit Ihrer Dienstleistungen und Produkte und beginnen Sie jetzt – a11y design berät und unterstützt Sie auf diesem Weg.

Barrierefreiheits­stärkungsgesetz (BFSG)

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt eine EU-Richtlinie um, die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen festlegt. Ziel ist die einheitliche Gestaltung barrierefreier Angebote auf dem europäischen Markt. Dies betrifft zum Beispiel Dienstleistungen in den Bereichen Personenbeförderung, Bankwesen und Handel, aber auch Produkte wie öffentliche Selbstbedienungsterminals, Telekommunikationsgeräte und E-Book-Reader. Das Gesetz gilt für Dienstleistungen ab dem 28. Juni 2025 und für Produkte, die ab diesem Zeitpunkt in Verkehr gebracht werden. Denken Sie frühzeitig an die Barrierefreiheit Ihrer Dienstleistungen und Produkte und beginnen Sie jetzt – a11y design berät und unterstützt Sie auf diesem Weg.

Referenzen

Was das beste Argument
ist, mit uns zu arbeiten?
Unsere zufriedene Kundschaft.

Warum Sie mit a11y design den richtigen Partner für Barrierefreiheit wählen?

Die Kommentare unserer Kundschaft sprechen für sich.

Ekaterina Pavlova
Koordinatorin der ARD Experts Group Barrierefreiheit

"a11y design hat umfangreiche Tests mit blinden und hochgradig sehbehinderten Nutzer/innen durchgeführt und wertvolles Feedback für Verbesserungen unserer ARD-Angebote geliefert.Wir sind mit den Ergebnissen sehr zufrieden und können a11y design uneingeschränkt empfehlen".

Carsten Klunker
Geschäftsführer Heimrich & Hannot GmbH

„a11y design berät uns bei der Erstellung barrierefreier Dokumente und setzt diese für uns um. Wir können die Zusammenarbeit mit a11y design sehr empfehlen und freuen uns auf weitere Projekte“

Jule Demel
Dipl. Designerin mit Schwerpunkt auf barrierefreier Gestaltung

„Ich kann a11y design rundum empfehlen und freue mich auf weitere gemeinsame Projekte!“

Sarah Talmon
Referentin bei berufundfamilie Service GmbH

„a11y design hat uns kompetent und engagiert beraten und unsere "Notfallmappe" komplett barrierefrei gestaltet. Auch die Schulung "Barrierefreie Dokumente" können wir jederzeit empfehlen!“

Ramona Nietzold
Beauftragte für Barrierefreiheit und Inklusion

„Mit dem Team von a11y design hatten wir einen kompetenten Partner an unserer Seite, der uns in allen Belangen schnell, unkompliziert und professionell unterstützt hat.“

Martin Spindler
CTO & Gründer Tech & Life Solutions GmbH

„Wir können a11y design wärmstens empfehlen und freuen uns auf eine hoffentlich weitere Zusammenarbeit.“

Kontakt

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Wir sind hier um zu helfen.