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Das a11y design Prüfverfahren für BITV-Tests

Evaluationen und BITV-Prüfungen
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Lesezeit
3–5 min

Das a11y design Prüfverfahren für BITV-Tests bewertet, ob eine Website oder eine Anwendung die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 erfüllt. Es handelt sich um ein formelles Prüfverfahren, das durch Experten oder Expertinnen im Bereich der digitalen Barrierefreiheit durchgeführt wird.

Methode

Das a11y design Prüfverfahren für BITV-Tests bewertet in einem umfassenden, richtlinienbasierten Test die Barrierefreiheit einer Website oder App gemäß Standards.

Ein Webangebot gilt nach BITV 2.0 als barrierefrei, wenn es wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust ist.
Dies ist anzunehmen, wenn das Webangebot harmonisierten Standards entspricht. Für die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen legt die Europäische Union die Konformität mit der Norm EN 301 549 - Anforderungen an die Barrierefreiheit von IKT-Produkten und -Diensten fest.

Die EN 301 459 umfasst dabei auch die Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 [3]. Insbesondere umfassen die Anforderungen der EN 301 459 die Anforderungen der WCAG 2.1, um die Konformitätsstufe AA zu erreichen. Die WCAG-Konformitätsstufe AA ist das allgemein akzeptierte und empfohlene Ziel für Webangebote. Das bedeutet, dass die Prüfung nach EN 301 549 die Prüfung auf Konformität mit WCAG 2.0 AA beinhaltet. Darüber hinaus berücksichtigt die EN 301 549 v3.2.1 (2021-03) aber auch allgemeinere Anforderungen und solche, die den Einsatz neuer Medien und Kommunikationsmittel berücksichtigen.

Für Websites werden 137 Anforderungen in den folgenden Kategorien definiert:

  • Allgemeine Anforderungen (5. - EN 301 549)
  • Anforderungen an die bidirektionale Sprachkommunikation (6. - EN 301 549)
  • Anforderungen an die Videofähigkeit (7. - EN 301 549)
  • Anforderungen an die Wahrnehmbarkeit (9. - EN 301 549)
  • Anforderungen an die Bedienbarkeit (9.2 - EN 301 549)
  • Anforderungen an die Verständlichkeit (9.3 - EN 301 549)
  • Anforderungen an die Robustheit (9.4 - EN 301 549)
  • Anforderungen an Nicht-Web-Inhalte (z. B. Dokumente, die von Webseiten heruntergeladen werden können) (10. - EN 301 549)
  • Anforderungen für Einstellungen (11.7 - EN 301 549)
  • Anforderungen an Autorenwerkzeuge (11.8 - EN 301 549)
  • Anforderungen an Dokumentation und Unterstützung auf einer Website (12 - EN 301 549)

Prüfverfahren

Das a11y design Auditverfahren basiert auf einem Leitfaden des W3C zum Evaluieren und besteht im Wesentlichen aus 5 Schritten:

  1. Festlegung des Umfangs und der Ziele des Audits.
  2. Identifizierung der wichtigsten Webseiten, der wesentlichen Funktionen, der Arten von Webinhalten, des Designs, der Funktionalitäten etc.
  3. Auswahl einer repräsentativen Stichprobe, d. h. strukturierte Identifizierung von zentralen und zufällig ausgewählten Webseiten, da es oft nicht praktikabel ist, alle Seiten und Funktionen zu überprüfen.
  4. Prüfung der ausgewählten Stichprobe, d. h. detaillierte Bewertung aller Webseiten und Webseitenzustände der Stichprobe gemäß der Prüfgrundlage (z. B.: EN 301 549, BITV 2.0) und der Ziele des Audits.  
    5. Zusammenfassung der Bewertungsergebnisse in einem Bericht und Formulierung von Verbesserungsvorschlägen. Ausgewählte Probleme, die im Rahmen des richtlinienbasierten Prüfverfahrens identifiziert wurden, wurden zusätzlich in einem Benutzertest näher untersucht.

Der Nutzen des Testverfahrens

BITV-Tests sind derzeit die einzige Möglichkeit nachzuweisen, dass eine Website oder Anwendung die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt. Die Durchführung von BITV-Tests ist jedoch zeit- und kostenintensiv. Zudem ist das Ergebnis eine Momentaufnahme und hat keine lange Gültigkeit.

Unsere Empfehlung für den Einsatz:

Wir empfehlen BITV-Tests als abschließende Prüfung, wenn zuvor Kurz- und aufgabenbasierte Tests gezeigt haben, dass eine grundsätzliche Barrierefreiheit gegeben ist und auch nur dann, wenn sich gezeigt hat, dass Nutzerinnen und Nutzer von Hilfsmitteln das digitale Angebot nutzen können.

Infobox

Claudia Loitsch
Verfasst von:
Claudia Loitsch
Erschienen am:
9.6.2023
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